Erbbaurecht beim wohnungskauf

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Definition

Erbbaurecht ist ein rechtlicher Begriff, der das Recht beschreibt, auf einem Grundstück eines anderen Eigentümers ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Erbbaurechtsnehmer erwirbt somit das Recht, das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu 99 Jahre, zu bebauen, während der Grundstückseigentümer Eigentümer des Bodens bleibt. Das Erbbaurecht wird in der Regel durch einen notarielle Vertrag festgelegt und ist im Grundbuch verankert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Erbbaurecht ermöglicht es Familien, in ihrem Traumhaus zu leben, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
  • Viele Käufer von Eigentumswohnungen wissen nicht, dass sie auch in einem Erbbaurecht wohnen können.
  • Das Erbbaurecht kann eine attraktive Option für Investoren sein, die nicht das gesamte Kapital für den Grundstückskauf aufbringen möchten.
  • Die Regelungen zum Erbbaurecht müssen im Kaufvertrag genau festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.