Erbe ausschlagen

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Definition

Erbe ausschlagen bedeutet, dass eine Person bewusst auf den Anspruch auf ein Erbe verzichtet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel um sich von Schulden des Erblassers nicht belasten zu lassen. Der Verzicht muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden und erfolgt meist durch eine formelle Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Maria hat sich entschieden, das Erbe auszuschlagen, da der Verstorbene hohe Schulden hinterlassen hat.
  • Um ihr eigenes Vermögen zu schützen, hat Thomas das Erbe seiner Tante offiziell ausgeschlagen.
  • Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt meistens sechs Wochen nach dem Kenntnisstand des Erbes.
  • Nach reiflicher Überlegung entschied sich die Familie, das Erbe auszuschlagen, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.