Erblasser
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Definition
Der Begriff "Erblasser" bezeichnet eine Person, die zum Zeitpunkt ihres Todes Vermögen oder andere Rechte hinterlässt, die im Rahmen einer Erbschaft übertragen werden können. Der Erblasser ist somit derjenige, dessen Testament oder gesetzliche Erbfolge die Grundlage für die Vermögensnachfolge bildet.
Synonyme
- Testator
- Erbe (im weiteren Sinne)
- Nachlassgeber
Verwandte Begriffe
Gegenteile
- Erbe' (im übertragenen Sinne, wenn kein Vermögen hinterlassen wird)
- Vermächtnisnehmer (im Sinne von jemandem, der ein Vermächtnis erhält, aber nicht der Erblasser ist)
- Vorteilnehmer (in einem anderen Kontext, bezieht sich auf einen, der Vorteile erhält, ohne direkt der Erblasser zu sein)
Beispielsätze
- Der Erblasser hat in seinem Testament genau festgelegt, wie sein Vermögen verteilt werden soll.
- Im Falle einer Streitigkeit über den Nachlass wird oft auf die Wünsche des Erblassers zurückgegriffen.
- Die Rolle des Erblassers ist im Erbrecht von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Erbverteilung bildet.
- Wenn der Erblasser keine Nachkommen hinterlässt, bestimmt das Gesetz, wer als Erbe in Frage kommt.