Erbschein
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Definition
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das den Erben eines Verstorbenen ausweist und die Erbfolge sowie die Erbberechtigten bescheinigt. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und dient dazu, den Anspruch auf den Nachlass rechtlich zu belegen, insbesondere gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Institutionen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um auf das Erbe zugreifen zu können, musste der Erbe zunächst einen Erbschein beantragen.
- Der Erbschein wurde vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigte die gesetzlichen Erben.
- Ohne einen gültigen Erbschein können die Bankkonten des Verstorbenen nicht auf die Erben übertragen werden.
- Die Beantragung eines Erbscheins kann einige Wochen in Anspruch nehmen, weshalb es ratsam ist, frühzeitig zu handeln.