Erfüllung der wartezeit von 35 jahren
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren bezieht sich auf die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer bestimmte Ansprüche, wie beispielsweise Rentenansprüche oder bestimmte Sozialleistungen, erworben werden müssen. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, ist eine Mindestwartezeit erforderlich, bevor der Anspruch auf eine staatliche Leistung oder Rente entsteht. In diesem Kontext bedeutet die Erfüllung dieser Wartezeit, dass eine Person nachweislich aktiv in das entsprechende System eingezahlt hat, sodass sie nach dieser Frist berechtigt ist, Leistungen zu beanspruchen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach vielen Jahren harter Arbeit hat Peter endlich die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren erreicht.
- Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist für viele Berufstätige ein wichtiges Ziel.
- Um in den Genuss der vollen Rente zu kommen, muss die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren nachgewiesen werden.
- Viele Menschen sind sich der Bedeutung der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren für ihre Zukunft nicht bewusst.