Erläutern in einer klausur
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
"Erläutern" in einer Klausur bedeutet, ein Thema oder einen Sachverhalt detailliert und verständlich darzustellen. Dabei wird gefordert, die wesentlichen Aspekte, Zusammenhänge und eventuell auch Beispiele zu nennen, um das Thema umfassend zu erklären. Ziel ist es, dem Prüfer zu zeigen, dass der Prüfling das Thema verstanden hat und in der Lage ist, es in eigenen Worten wiederzugeben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Klausur mussten die Schüler das Konzept der Nachhaltigkeit erläutern.
- Der Lehrer verlangte von den Schülern, die Unterschiede zwischen den Theorien ausführlich zu erläutern.
- Um die Fragestellung richtig zu beantworten, ist es wichtig, die Begriffe klar zu erläutern.
- Der Prüfer war beeindruckt von der Fähigkeit des Schülers, komplexe Zusammenhänge präzise zu erläutern.