Erst und zweitstimme beim wählen
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Definition
Die Erst- und Zweitstimme sind Begriffe aus dem deutschen Wahlsystem, insbesondere bei Bundestagswahlen. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: die Erststimme, mit der der Kandidat eines Wahlkreises gewählt wird, und die Zweitstimme, die für eine politische Partei abgegeben wird. Die Erststimme entscheidet über die Direktmandate im Bundestag, während die Zweitstimme entscheidend für die proportionale Verteilung der Sitze ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl kann ich meine Erst- und Zweitstimme nutzen, um sowohl einen Kandidaten als auch eine Partei zu unterstützen.
- Viele Wähler sind sich unsicher, wie sie ihre Erst- und Zweitstimme sinnvoll einsetzen können.
- Die Erststimme ist wichtig für die Wahl der Direktkandidaten, während die Zweitstimme das Verhältnis der Parteien im Bundestag bestimmt.
- Um eine Stimme abzugeben, muss man sich im Vorfeld über die verschiedenen Kandidaten und Parteien informieren, um die Erst- und Zweitstimme gezielt setzen zu können.