Erst und zweitstimme landtagswahl

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Definition

Die Erst- und Zweitstimme sind zwei Stimmen, die Wählerinnen und Wähler bei Landtagswahlen in Deutschland abgeben können. Die Erststimme dient der Wahl eines Direktkandidaten in einem Wahlkreis, während die Zweitstimme für die Wahl einer Partei verwendet wird. Das Ergebnis der Erststimme bestimmt, welche Kandidaten in das Parlament einziehen, während die Zweitstimme darüber entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Landtagswahl gab ich meine Erststimme für den örtlichen Kandidaten und die Zweitstimme für die Partei ab.
  • Viele Wählerinnen und Wähler verstehen den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht vollständig.
  • Die Erststimme ist entscheidend für die Besetzung der Wahlkreise, während die Zweitstimme mehr über die politische Ausrichtung des Parlaments aussagt.
  • In einigen Bundesländern wird die Zweitstimme auch zur Berechnung der Überhangmandate verwendet.