Erste und zweite stimme

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Definition

Die erste und zweite Stimme sind Begriffe aus dem deutschen Wahlsystem, die bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und zu vielen Landtagen verwendet werden. Die erste Stimme bezieht sich auf die Stimmen, die für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis abgegeben werden, während die zweite Stimme für die Landesliste einer Partei vergeben wird und entscheidend für die Verteilung der Sitze im Parlament ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der letzten Bundestagswahl gab es eine hohe Anzahl an Briefwahlunterlagen, mit denen Wähler ihre erste und zweite Stimme abgeben konnten.
  • Die erste Stimme wird oft für parteifreie Kandidaten genutzt, während die zweite Stimme in der Regel für eine Partei vergeben wird.
  • Die zweite Stimme hat entscheidenden Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag, während die erste Stimme vor allem lokale Interessen widerspiegelt.
  • Wähler sollten sich darüber im Klaren sein, dass die zweite Stimme für die politische Ausrichtung des Parlaments von größter Bedeutung ist.