Erststimme und zweitstimme
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Definition
Erststimme und Zweitstimme sind Begriffe aus dem deutschen Wahlrecht, die bei der Bundestagswahl sowie bei den Wahlen zu den Landtagen eine zentrale Rolle spielen. Die Erststimme ist die Stimme, die für einen einzelnen Kandidaten in einem Wahlkreis abgegeben wird. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, gewinnt und zieht als direkt gewählter Abgeordneter in das Parlament ein. Die Zweitstimme dagegen ist entscheidend für die Zusammensetzung des Parlaments insgesamt, da sie für eine Partei abgegeben wird. Die Verteilung der Zweitstimmen bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Parlament erhält.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der letzten Bundestagswahl gab ich meine Erststimme für den örtlichen Kandidaten und die Zweitstimme für die Partei.
- Viele Wähler entscheiden sich bewusst für ein Stimmensplitting, indem sie ihre Erst- und Zweitstimme unterschiedlich vergeben.
- Die Auszählung der Erst- und Zweitstimmen ist ein wichtiger Prozess, der oft mehrere Stunden in Anspruch nimmt.
- Durch die Zweitstimme kann die Wählerschaft die politische Richtung des Parlaments erheblich beeinflussen.