Erststimme und zweitstimme bei der bundestagswahl
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Definition
Die Erststimme und die Zweitstimme sind zwei Stimmen, die wahlberechtigte BürgerInnen bei der Bundestagswahl in Deutschland abgeben können. Die Erststimme ermöglicht es den Wählern, einen Direktkandidaten in ihrem jeweiligen Wahlkreis zu wählen. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Die Zweitstimme hingegen entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages insgesamt, da sie für eine Partei vergeben wird. Die proportionale Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt auf Grundlage der Zweitstimmen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl ist es wichtig, beide Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme, richtig zu nutzen.
- Die Erststimme zählt für den Direktkandidaten, während die Zweitstimme die parteipolitische Ausrichtung des Bundestages beeinflusst.
- In vielen Wahlkreisen kann es spannend werden, ob der Kandidat mit der Erststimme oder die mit der Zweitstimme gewählte Partei die Mehrheit erlangt.
- Viele Wählerinnen und Wähler sind sich nicht bewusst, wie entscheidend die Zweitstimme für die politische Landschaft ist.