Erststimme und zweitstimme bei der landtagswahl
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Erststimme und die Zweitstimme sind zwei unterschiedliche Stimmen, die Wähler bei einer Landtagswahl abgeben können. Die Erststimme wird für einen Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis verwendet, während die Zweitstimme für eine Partei abgegeben wird und entscheidend für die Verteilung der Sitze im Landtag ist. Die Erststimme bestimmt, welcher Kandidat im Wahlkreis den Sitz erhält, während die Zweitstimme die Gesamtheit der Sitze, die einer Partei zustehen, beeinflusst.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Landtagswahl konnte ich meine Erststimme für einen lokalen Kandidaten abgeben.
- Die Zweitstimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des neuen Landtags.
- Viele Wähler sind sich nicht bewusst, wie wichtig die Zweitstimme bei der Wahl ist.
- Es ist ratsam, beide Stimmen strategisch zu nutzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.