Erststimme und zweitstimme bei der wahl
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Definition
Die Erststimme und die Zweitstimme sind zwei unterschiedliche Stimmen, die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl in Deutschland abgeben. Die Erststimme dient der Wahl eines direkten Kandidaten oder einer direkten Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis. Die Zweitstimme hingegen ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag und bezieht sich auf eine Partei. Die Zweitstimme ist somit von größerer Bedeutung für die Zusammensetzung des Parlaments.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl gibt jeder Wähler seine Erststimme und seine Zweitstimme ab.
- Die Erststimme entscheidet darüber, welcher Kandidat im Wahlkreis ins Parlament einzieht.
- Die Zweitstimme ist entscheidend für die proportionale Verteilung der Sitze im Bundestag.
- Viele Wähler sind sich der Bedeutung ihrer Zweitstimme oft nicht bewusst und konzentrieren sich nur auf ihre Erststimme.