Erwerben einer schusswaffe im sinne des waffengesetzes

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Erwerb einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes bezeichnet den rechtlichen Prozess, durch den eine Person die Erlaubnis erhält, eine Schusswaffe zu kaufen oder zu besitzen. Dieser Prozess ist in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt und erfordert in der Regel den Nachweis eines Bedürfnisses, eine Eignungsprüfung sowie die Einhaltung von Auflagen und Vorschriften.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Erwerb einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes erfordert umfangreiche Prüfungen und Nachweise.
  • Viele Sportschützen müssen sich regelmäßig im Rahmen des Erwerbs einer Schusswaffe fort- und weiterbilden.
  • Um eine Schusswaffe zu erwerben, muss man in der Regel nachweisen, dass man über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Waffen verfügt.
  • Das Waffengesetz in Deutschland legt strenge Regeln fest, um den Erwerb einer Schusswaffe zu regulieren und Missbrauch vorzubeugen.