Erwerben im sinne des waffengesetzes
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Definition
Im Sinne des Waffengesetzes bezeichnet der Begriff "erwerben" den rechtlichen Akt, durch den eine Person Eigentum an einer Waffe oder einer waffenähnlichen Gegenstand erlangt. Dieser Erwerb kann durch Kauf, Schenkung oder andere rechtliche Transaktionen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Erwerb bestimmten gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen unterliegt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Erwerb einer Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis ist strafbar.
- Um eine Waffe zu erwerben, muss der Antragsteller zunächst einen Waffenschein beantragen.
- Der Erwerb von Munition unterliegt ebenfalls strengen gesetzlichen Auflagen.
- Nach dem Erwerb muss der Waffenbesitzer die Waffe sicher aufbewahren.