Erzwingungshaft

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Definition

Erzwingungshaft ist eine Form der Freiheitsentziehung, die vom Gericht angeordnet wird, um die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung zu erzwingen. Dies kann beispielsweise die Zahlung von Unterhalt, die Herausgabe von bestimmten Informationen oder die Einhaltung einer gerichtlichen Anordnung betreffen. Die Erzwingungshaft dient somit der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen und der Aufrechterhaltung von Ordnung in rechtlichen Verfahren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Schuldner wurde in Erzwingungshaft genommen, da er sich weigerte, den fälligen Unterhalt zu zahlen.
  • Die Erzwingungshaft kann bis zu sechs Monate dauern, je nach dem, wie schnell der Betroffene seiner Pflicht nachkommt.
  • Trotz mehrerer Mahnungen sah sich das Gericht gezwungen, Erzwingungshaft anzuordnen, um die Herausgabe der geforderten Dokumente zu erzwingen.
  • In Fällen von wiederholtem Fehlverhalten kann die Erzwingungshaft als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, um rechtliche Verbindlichkeiten durchzusetzen.