Es in berufung zu gehen

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Definition

„In Berufung gehen“ bedeutet, dass eine Partei in einem rechtlichen Verfahren gegen ein Urteil oder eine Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen Instanz anruft, um eine Überprüfung oder Änderung dieser Entscheidung zu erreichen. Dies geschieht typischerweise in Fällen, in denen eine der Parteien mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden ist und die Überprüfung durch ein höheres Gericht anstrebt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Entscheidung des Landgerichts beschloss der Kläger, in Berufung zu gehen.
  • Die Anwältin bereitet die notwendigen Unterlagen vor, um in Berufung zu gehen.
  • Er war enttäuscht über das Urteil und dachte sofort daran, in Berufung zu gehen.
  • Das Gericht erlaubte es den Beklagten, in Berufung zu gehen, da neue Beweise aufgetaucht sind.