Es prokura zu haben

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Definition

'Es prokura zu haben' bedeutet, einer Person oder einem Unternehmen eine Vollmacht zu erteilen, die sie dazu berechtigt, im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens rechtliche Handlungen vorzunehmen. Diese Vollmacht ist besonders in Handelsbeziehungen relevant und umfasst in der Regel Entscheidungsbefugnisse, die über die alltäglichen Geschäfte hinausgehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer hat die Möglichkeit, es prokura zu haben, um wichtige Verträge abzuschließen.
  • Um den internationalen Handel zu erleichtern, können wir einer dritten Partei es prokura zu haben erteilen.
  • Bei seiner Abwesenheit hat der Prokurist es prokura, um die Geschäfte fortzuführen.
  • Eine effektive Unternehmensführung erfordert oft, dass mehreren Mitarbeitern es prokura zu haben, um flexibel handeln zu können.