Es wenn ein ermittlungsverfahren eingestellt wird

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Definition

Ein Ermittlungsverfahren wird eingestellt, wenn die zuständige Behörde, in der Regel die Staatsanwaltschaft, entscheidet, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, um ein Verfahren vor Gericht zu bringen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise weil die Beweise nicht ausreichen, um eine Anklage zu erheben, oder weil die Tat nicht ausreichend relevant ist, um strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Einstellung des Verfahrens kann sowohl im frühen Stadium der Ermittlungen als auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach der Einleitung eines formalisierten Verfahrens, erfolgen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren aufgrund mangelnder Beweise eingestellt.
  • Nach sorgfältiger Prüfung wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.
  • In vielen Fällen werden Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn die Tat als geringfügig angesehen wird.
  • Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass die Beschuldigten völlig unschuldig sind; es fehlen lediglich die notwendigen Beweise für eine Anklage.