Es wurde ein erbbaurecht bestellt

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Definition

Der Ausdruck "es wurde ein Erbbaurecht bestellt" bezieht sich auf die rechtliche Vereinbarung, bei der einem Erbbaurechtsnehmer das Recht eingeräumt wird, auf einem Grundstück, das im Eigentum eines anderen steht, ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Das Erbbaurecht ist in Deutschland gesetzlich geregelt und hat in der Regel eine lange Laufzeit, oft von 75 bis 99 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist fällt das errichtete Gebäude in das Eigentum des Grundstückseigentümers.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Besprechung der städtischen Entwicklung wurde festgestellt, dass es ein Erbbaurecht bestellt wurde.
  • Das neue Wohnprojekt kann nur realisiert werden, wenn ein Erbbaurecht für das entsprechende Grundstück bestellt wird.
  • Der Investor hat erfolgreich ein Erbbaurecht bestellt, um die Baupläne für seine Wohnanlage umzusetzen.
  • In vielen Fällen bieten Städte Erbbaurechte an, um Wohnraum auf ihrem Gebiet zu schaffen.