Exkommunikation

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Definition

Exkommunikation bezeichnet die formelle Ausschließung oder den Ausschluss einer Person aus der Gemeinschaft einer religiösen Gruppe, insbesondere aus der Kirche. Dies geschieht in der Regel wegen schwerwiegender Verstöße gegen die religiösen Lehren oder die moralischen Grundsätze der Gemeinschaft. Die exkommunizierte Person wird in den meisten Fällen von den Sakramenten und anderen religiösen Praktiken ausgeschlossen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Exkommunikation kann als letzte Maßnahme innerhalb einer religiösen Gemeinschaft betrachtet werden.
  • Nach der Exkommunikation fühlte sich der Betroffene von seiner Glaubensgemeinschaft entfremdet.
  • In der Geschichte wurden viele prominente Persönlichkeiten aufgrund von Lehrstreitigkeiten exkommuniziert.
  • Die Kirche verkündete die Exkommunikation in einer feierlichen Zeremonie, um die Ernsthaftigkeit der Entscheidung zu unterstreichen.