Exmatrikulation
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Definition
Die Exmatrikulation bezeichnet die formale Abmeldung eines Studierenden von einer Hochschule oder Universität. Dieser Prozess kann sowohl auf eigenen Wunsch erfolgen als auch aufgrund von bestimmten Gründen wie dem Abschluss des Studiums, einem Studienwechsel oder im Falle von Fehlzeiten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums musste er die Exmatrikulation an seiner Universität einreichen.
- Die Exmatrikulation kann auch erfolgen, wenn ein Studierender lange Zeit keine Prüfungen ablegt.
- Bei einem Wechsel der Hochschule ist eine Exmatrikulation an der alten Universität notwendig.
- Studenten sollten sich vor der Exmatrikulation über ihre rechtlichen Pflichten im Klaren sein.