Exmatrikuliert
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "exmatrikuliert" bezeichnet den Status eines Studenten, der an einer Hochschule oder Universität nicht mehr immatrikuliert ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. das Abschluss eines Studiums, das Nichtbestehen der erforderlichen Prüfungen, oder die freiwillige Abmeldung vom Studium.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem erfolgreichen Abschluss meines Studiums wurde ich exmatrikuliert.
- Viele Studenten sind verunsichert und wissen nicht, was zu tun ist, wenn sie exmatrikuliert werden.
- Er war nach seiner Exmatrikulation auf der Suche nach einer neuen Ausbildung.
- Die Hochschule informiert die Studenten rechtzeitig über die Konsequenzen einer exmatrikulierten Entscheidung.