Führen im sinne des waffengesetzes
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Definition
Führen im Sinne des Waffengesetzes bezeichnet die rechtliche Handlung, eine Waffe oder einen waffenähnlichen Gegenstand in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Dies umfasst nicht nur scharfe Waffen, sondern auch andere Gegenstände, die potentielle Gefährdungen darstellen können. Das Waffengesetz regelt, unter welchen Bedingungen und von wem Waffen geführt werden dürfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland ist das Führen von Waffen ohne entsprechende Genehmigung verboten.
- Er durfte die Waffe nur im Rahmen seines Jobs führen, da er im Sicherheitsdienst tätig war.
- Das Führen einer Schreckschusspistole ist unter bestimmten Umständen erlaubt, wenn die notwendigen Genehmigungen vorliegen.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen das Waffengesetz kann das Führen von Waffen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.