Führerschein a 79.03

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Definition

Der Führerschein A 79.03 ist eine spezielle Klassenbezeichnung im deutschen Führerscheinsystem, die für das Fahren von bestimmten Motorradtypen gilt. In der Regel ist dieser Führerschein auf das Fahren von Krafträdern mit einer maximalen Hubraumgröße und/oder einer bestimmten Leistung beschränkt. Er wird häufig an Personen verliehen, die die Voraussetzungen für das Fahren von leistungsstärkeren Motorrädern noch nicht erfüllen, aber dennoch die Erlaubnis benötigen, kleinere Maschinen zu fahren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um im Urlaub mit einem Leihmotorrad zu fahren, benötige ich den Führerschein A 79.03.
  • Er hat den Führerschein A 79.03 erfolgreich bestanden und darf nun kleinere Motorräder fahren.
  • Viele junge Fahrer interessieren sich für den Führerschein A 79.03, um schnell mobil zu sein.
  • Der Führerschein A 79.03 ist eine gute Einstiegsoption für alle, die das Motorradfahren erlernen möchten.