Führerscheinklasse l 174 175
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Definition
Die Führerscheinklassen L 174 und L 175 gehören zu den deutschen Fahrerlaubnisklassen für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Insbesondere ermöglichen sie das Führen von Traktoren und ähnlichen landwirtschaftlichen Zugmaschinen auf öffentlichen Straßen. Die Klasse L 174 umfasst Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, während die Klasse L 175 für Fahrzeuge bis zu 60 km/h gilt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um auf dem Feld arbeiten zu können, benötigt man die Führerscheinklasse L 174.
- Viele Landwirte haben ihre Führerscheinklasse L 175, um auch schnellere Traktoren fahren zu dürfen.
- Die Beantragung der Führerscheinklasse L beinhaltet oft eine praktische Prüfung.
- Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind, müssen sich über die Anforderungen der Führerscheinklassen L 174 und L 175 informieren.