Familienversichert

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Definition

Familienversichert bedeutet, dass eine Person in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, ohne selbst einen eigenen Beitragsanspruch zu haben. In der Regel betrifft dies Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, die im Haushalt der versicherten Person leben. Die Familienversicherung ermöglicht es, dass Familienmitglieder ohne zusätzliche Kosten in der gleichen Versicherungspolice abgedeckt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Mein Ehemann ist familienversichert, da ich eine gesetzliche Krankenversicherung habe.
  • Die Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr automatisch familienversichert.
  • Durch die Familienversicherung entfällt die Notwendigkeit, für jeden Angehörigen einen eigenen Vertrag abzuschließen.
  • Bei der Auswahl der Krankenkasse sollte auch die Möglichkeit der Familienversicherung berücksichtigt werden.