Flurstück zähler und nenner

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Definition

Der Begriff "Flurstück" bezeichnet im deutschen Vermessungswesen ein abgegrenztes und in der Liegenschaftskarte dargestelltes Grundstück, das eine eigenständige Rechtsposition darstellt. Der "Zähler" und der "Nenner" sind Begriffe aus der Mathematik, die im Kontext der Bruchrechnung verwendet werden. Der Zähler ist die obere Zahl eines Bruches, die angibt, wie viele Teile von etwas genommen werden, während der Nenner die untere Zahl ist, die angibt, in wie viele gleich große Teile das Ganze unterteilt ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Flurstück, auf dem das neue Wohnhaus gebaut werden soll, ist bereits im Kataster vermerkt.
  • Bei der Berechnung des Flurstücks ist es wichtig, sowohl den Zähler als auch den Nenner korrekt zu bestimmen.
  • Der Zähler zeigt an, wie viele Quadratmeter wir von dem Flurstück haben, während der Nenner die gesamte Fläche beschreibt.
  • Der Vermessungsingenieur legte das Flurstück und dessen Grenzen genau fest und erklärte das Verhältnis von Zähler und Nenner in der Flächenberechnung.