Folter

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Definition

Folter bezeichnet die absichtliche Zufügung von physischem oder psychischem Schmerz und Leid an einer Person, oft mit dem Ziel, Informationen zu erlangen, Strafe zu verhängen oder als Abschreckung zu dienen. Sie stellt eine gravierende Verletzung der Menschenrechte dar und ist in den meisten Ländern gesetzlich verboten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Berichte über Folter in bestimmten Gefängnissen haben weltweit für Entsetzen gesorgt.
  • Menschenrechtsorganisationen setzen sich intensiv gegen die Praxis der Folter ein.
  • Folter wird oft als ultimatives Mittel der Einschüchterung in Diktaturen eingesetzt.
  • Es gibt internationale Abkommen, die Folter verbieten und staatliche Akteure zur Rechenschaft ziehen sollen.