Fraktionslos
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Definition
Fraktionslos bezeichnet eine Person, die keiner politischen Fraktion oder Gruppierung angehört. In vielen politischen Institutionen sind Mitglieder in Fraktionen organisiert, die bestimmte gemeinsame Ziele und Interessen verfolgen. Fraktionslose Abgeordnete sind oft unabhängig und können ihre Meinungen und Entscheidungen frei äußern und treffen, ohne an die Linie einer bestimmten Partei gebunden zu sein.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der fraktionslose Abgeordnete brachte eine neue Vision in die Diskussion ein.
- Viele Wähler bevorzugen fraktionslose Kandidaten, da sie oft flexiblere und unabhängigere Entscheidungen treffen können.
- In der letzten Sitzung äußerte sich der fraktionslose Politiker kritisch über die Entscheidungen seiner ehemaligen Partei.
- Fraktionslose Mitglieder haben die Freiheit, über Themen zu urteilen, ohne sich dem Druck einer Fraktionslinie beugen zu müssen.