Freibetrag dba türkei
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Definition
Ein Freibetrag im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei bezeichnet den Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei sind. Dieser Freibetrag dient dazu, eine doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden, die in beiden Ländern versteuert werden könnten. Dadurch wird sichergestellt, dass Steuerpflichtige nicht übermäßig belastet werden, wenn sie Einkünfte in der Türkei erzielen, während sie in Deutschland ansässig sind oder umgekehrt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Einkommensteuerveranlagung in Deutschland wird der Freibetrag DBA Türkei berücksichtigt.
- Steuerpflichtige, die Einkünfte aus der Türkei beziehen, sollten den Freibetrag genau kennen, um ihre Steuerlast zu optimieren.
- Der Freibetrag im DBA Türkei verhindert, dass Rentenbezüge doppelt versteuert werden.
- Es ist ratsam, sich vor einer Investition in der Türkei über den geltenden Freibetrag zu informieren.