Freifrau im namen
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Definition
Der Titel 'Freifrau' ist ein adeliges Prädikat im deutschen Sprachraum, das historisch einer weiblichen Person des niederen Adels, die verheiratet ist, verliehen wird. Der Begriff kennzeichnet eine Frau, die ohne direkten Bezug zu einem höheren Adelstitel, wie etwa 'Gräfin' oder 'Fürstin', einen eigenen Titel führen kann. Der Titel kann sowohl von der Familie des Ehemanns als auch von der eigenen Abstammung abhängen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Freifrau von Mustermann war bekannt für ihr soziales Engagement in ihrer Gemeinde.
- In historischem Kontext wurde der Titel Freifrau oft mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden.
- Viele Freifreuen lebten während des 19. Jahrhunderts auf großen Ländereien und verwalteten diese eigenverantwortlich.
- Die Einführung des Titels Freifrau trägt dazu bei, die Geschichte des deutschen Adels in der Öffentlichkeit besser zu verstehen.