Freistellung im öffentlichen dienst
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Definition
Freistellung im öffentlichen Dienst bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Entbindung eines Mitarbeiters von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten, wobei das Beschäftigungsverhältnis formal bestehen bleibt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel die Wahrnehmung eines anderen Amtes, dienstliche Interessen oder persönliche Gründe.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Freistellung im öffentlichen Dienst kann auf Antrag des Mitarbeiters erfolgen.
- Bei einer Freistellung bleibt der Mitarbeiter weiterhin im Dienstverhältnis, erhält jedoch keine Aufgaben übertragen.
- Während der Freistellung im öffentlichen Dienst hat der Mitarbeiter Anspruch auf seine Bezüge.
- Die Freistellung kann sowohl für einen kurzen Zeitraum als auch langfristig erfolgen, abhängig von den individuellen Umständen.