Freistellung nach dem pflegezeitgesetz

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Definition

Die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bezeichnet die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Dieses Gesetz ermöglicht es Beschäftigten, bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt zu werden, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Freistellung kann sowohl in vollem Umfang als auch teilweise erfolgen und dient dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, intensiv auf die Bedürfnisse ihrer Angehörigen einzugehen.
  • Maria plant, drei Monate Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz zu beantragen, um ihre kranke Mutter zuhause zu betreuen.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nach dem Pflegezeitgesetz kann die Freistellung auch teilweise erfolgen, was den Mitarbeitern mehr Flexibilität bietet.