Freiwillig gesetzlich krankenversichert

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Definition

Freiwillig gesetzlich krankenversichert ist der Zustand, in dem eine Person sich entscheidet, selbst in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, obwohl sie nicht zwingend dazu verpflichtet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Person selbstständig ist, einen bestimmten Einkommensgrenzen über der Versicherungspflichtgrenze liegt oder in Staaten lebt, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Selbstständige entscheiden sich, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben, um von den Vorteilen der Kassenleistungen zu profitieren.
  • Eine freiwillig gesetzlich krankenversicherte Person hat in der Regel die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen.
  • Nach dem Studium entschied sich Max, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein, da er in der Probezeit seines neuen Jobs war.
  • Die Entscheidung, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu werden, sollte gut überlegt sein, da die Beiträge oft auf dem Einkommen basieren.