Freiwillig gesetzlich versichert

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Definition

Freiwillig gesetzlich versichert bezeichnet den Status einer Person, die nicht verpflichtet ist, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, sich aber dennoch für eine Mitgliedschaft in einer solchen Krankenkasse entscheidet. Dies ist häufig bei Selbständigen oder Arbeitnehmern mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze der Fall, die die Möglichkeit haben, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Selbständige entscheiden sich für eine freiwillig gesetzlich versicherte Option, um von den Vorteilen der GKV zu profitieren.
  • Die freiwillig gesetzlich versicherte Person hat die Möglichkeit, ihren Versicherungsbeitrag individuell zu gestalten.
  • Im Gegensatz zu Pflichtversicherten können freiwillig gesetzlich versicherte Personen oft zwischen verschiedenen Tarifen der Krankenkassen wählen.
  • Bei einer Einkommensveränderung ist es wichtig, die Vorteile der freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedschaft rechtzeitig zu prüfen.