Freiwillig krankenversichert

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Begriff 'freiwillig krankenversichert' bezieht sich auf die Entscheidung einer Person, sich außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherung in Deutschland, beispielsweise über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), eigenständig bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Dies ist oft der Fall, wenn die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise ein über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegendes Einkommen oder einen bestimmten Status, wie Selbstständigkeit oder Beamtenverhältnis.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Wechsel zu einem neuen Job hat sich Lisa freiwillig krankenversichert, um bessere Leistungen zu erhalten.
  • Viele Selbstständige entscheiden sich für eine freiwillige Krankenversicherung, um ihre individuellen Bedürfnisse optimal abzudecken.
  • Peter hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer freiwilligen Krankenversicherung, da sein Einkommen die Grenze überschreitet.
  • Die freiwillige Krankenversicherung bietet oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche, aber auch höhere Beiträge.