Freiwillig krankenversichert das

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Definition

Freiwillig krankenversichert bezieht sich auf den Status einer Person, die sich entscheidet, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Dies kann insbesondere für Personen der Fall sein, die nicht mehr in der Pflichtversicherung sind, wie zum Beispiel Selbstständige, Studenten oder Personen, die die Altersgrenze überschreiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Selbstständige entscheiden sich für eine freiwillige Krankenversicherung, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
  • Auch nach dem Ende des Studiums kann man sich freiwillig krankenversichern.
  • Die Beiträge für die freiwillig krankenversicherten Personen sind oft höher als die für Pflichtversicherte.
  • Ein Wechsel von der privaten in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist in bestimmten Fällen möglich.