Fristlose kündigung

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Definition

Die fristlose Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist in der Regel nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind etwa schwerwiegende Vertragsverletzungen oder das Verhalten des anderen Vertragspartners, das eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unmöglich macht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die fristlose Kündigung des Mietvertrags erfolgte aufgrund von wiederholten Zahlungsverzügen.
  • Bei der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer die Gründe nachvollziehbar darlegen.
  • Der Geschäftsführer sah sich gezwungen, die fristlose Kündigung auszusprechen, nachdem das Verhalten des Mitarbeiters die Unternehmenswerte verletzte.
  • In vielen Fällen ist eine fristlose Kündigung das letzte Mittel, um eine unerträgliche Situation zu beenden.