Gütetermin bei gericht
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Definition
Ein Gütertermin bei Gericht ist ein Termin, der in zivilrechtlichen Verfahren anberaumt wird, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden oder um den Streitgegenstand zu erörtern. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen, die sowohl rechtlich bindend als auch für die beteiligten Parteien akzeptabel ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gütertermin wurde auf Antrag der beklagten Partei anberaumt, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
- Im Rahmen des Gütertermins hatten die Parteien die Möglichkeit, ihre Standpunkte darzulegen.
- Der Richter ermutigte die Parteien, während des Gütertermins offen zu kommunizieren und kompromissbereit zu sein.
- Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden, weshalb der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss.