G 2.1 auf gesundheitskarte
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Definition
Der Ausdruck "g 2.1" auf der Gesundheitskarte bezieht sich auf eine spezifische Kennzeichnung, die im deutschen Gesundheitssystem verwendet wird. Sie steht für die medizinische Notfallversorgung und ist ein Hinweis darauf, dass der Karteninhaber im Falle eines medizinischen Notfalls eine bestimmte Anforderung an die Behandlung hat, die im System vermerkt ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei einem medizinischen Notfall sollten die Ärzte stets die Angaben "g 2.1" auf der Gesundheitskarte beachten.
- Patienten, die eine besondere Notfallversorgung benötigen, sollten sicherstellen, dass "g 2.1" korrekt auf ihrer Gesundheitskarte vermerkt ist.
- Die Kennzeichnung "g 2.1" erleichtert den Ärzten die Entscheidungsfindung im Krisenfall.
- Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zur Notfallversorgung auf der Gesundheitskarte zu aktualisieren, damit die "g 2.1"-Kennzeichnung stets aktuell ist.