G auf dem behindertenausweis

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Definition

Der Buchstabe "g" auf einem Behindertenausweis steht für "geringfügige Behinderung". Dies bedeutet, dass die betroffene Person eine Einschränkung hat, die jedoch nicht als schwerwiegend eingestuft wird. Der Behindertenausweis dient als Nachweis für die Berechtigung zu bestimmten Vergünstigungen und Leistungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Person mit dem Buchstaben "g" auf dem Behindertenausweis hat in der Regel Anspruch auf bestimmte Erleichterungen im Alltag.
  • Die geringfügige Behinderung wird oft in der Gesellschaft als weniger sichtbar wahrgenommen.
  • Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Behindertenausweisen zu verstehen, insbesondere zwischen "g" und "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung).
  • Der Besitz eines Behindertenausweises mit dem Zusatz "g" kann den Zugang zu Hilfsmitteln erleichtern.