G im schwerbehindertenausweis

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Definition

Der Buchstabe "g" im Schwerbehindertenausweis steht für die Gültigkeitsdauer der Feststellung der Behinderung. Es zeigt an, dass die betreffende Person einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und somit als schwerbehindert gilt. Der Zusatz "g" wird oft verwendet, um die Einschränkung in der Mobilität einer Person zu kennzeichnen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Person hat im Schwerbehindertenausweis den Zusatz "g", was auf eine erhebliche Mobilitätseinschränkung hinweist.
  • Menschen mit einem "g" im Schwerbehindertenausweis sind berechtigt, zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
  • Aufgrund der Kennzeichnung "g" im Schwerbehindertenausweis erhält er spezielle Unterstützung bei der Fortbewegung.
  • Es ist wichtig, den Unterschied zwischen "g" und anderen Zusätzen im Schwerbehindertenausweis zu verstehen, um die entsprechenden Rechte zu erkennen.