Gartenpflege im mietvertrag
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Definition
Gartenpflege im Mietvertrag bezieht sich auf die Regelungen und Verpflichtungen, die Mieter und Vermieter hinsichtlich der Pflege und Instandhaltung von Gartenflächen in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus treffen. Diese Pflichten können je nach vertraglicher Vereinbarung variieren und sind oft in den AGB des Mietvertrags festgelegt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass die Gartenpflege von den Mietern selbst übernommen werden muss.
- Viele Mieter sind sich der Anforderungen zur Gartenpflege im Mietvertrag nicht bewusst.
- Bei Nichterfüllung der Gartenpflegepflichten kann der Vermieter Maßnahmen ergreifen.
- Eine gründliche Gartenpflege im Mietvertrag kann sowohl die Lebensqualität erhöhen als auch den Wert der Immobilie erhalten.