Gbr bei firmen

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Definition

Die Abkürzung "gbr" steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Dabei handelt es sich um eine Personengesellschaft, die durch den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegründet wird. Die gbr ist eine einfache und flexible Rechtsform, die oft von kleinen Unternehmen, Freiberuflern oder Gruppen von Personen gewählt wird, die gemeinsam wirtschaftliche Aktivitäten ausüben möchten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die gbr eignet sich besonders für Freiberufler, die gemeinsam Projekte realisieren möchten.
  • In Deutschland ist die Gründung einer gbr rechtlich unkompliziert und erfordert keinen Mindestkapitalbetrag.
  • Partner einer gbr haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Viele kreative Unternehmer entscheiden sich für eine gbr, um ihre Ideen im Team umzusetzen.