Gdb 50 unbefristet
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff 'gdb 50 unbefristet' bezieht sich auf eine spezifische Einstufung im Kontext von Sozialleistungen in Deutschland, insbesondere im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB). 'gdb' steht für 'Grad der Behinderung', wobei die Zahl 50 eine bestimmte Schwere der Behinderung angibt. 'Unbefristet' bedeutet, dass dieser Grad der Behinderung ohne zeitliche Begrenzung anerkannt wird, was somit eine dauerhafte Statusveränderung darstellt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Menschen mit einem gdb von 50 unbefristet haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche.
- Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wurde genehmigt, und die Person erhielt den gdb 50 unbefristet.
- Für Personen mit einem gdb von 50 unbefristet gibt es spezielle Fördermaßnahmen am Arbeitsplatz.
- Das Sozialamt erkundigte sich nach dem gdb 50 unbefristet, um die entsprechenden Leistungen zu prüfen.