Gdb 70 merkzeichen g

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Definition

Das Merkzeichen G bezieht sich auf die Einstufung einer Person mit einer Behinderung im Sinne des deutschen Sozialgesetzbuches. Es bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, sich um einen selbstständig und aktiv zu bewegen, jedoch in gewissen Situationen auf eine Gehhilfe oder andere Unterstützung angewiesen ist. Oft wird das Merkzeichen G für Menschen vergeben, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen in ihrem Bewegungsablauf beeinträchtigt sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Teilnahme am Sportkurs war für sie eine Herausforderung, da sie das Merkzeichen G besitzt.
  • Mit dem Merkzeichen G konnte er einen besonderen Behindertenausweis beantragen.
  • Das Merkzeichen G ermöglicht es, zusätzliche Leistungen im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
  • Viele Menschen mit dem Merkzeichen G benötigen manchmal eine Gehhilfe oder andere Unterstützung, um sich fortzubewegen.