Gemarkung flur und flurstück

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Definition

Die Begriffe "Gemarkung", "Flur" und "Flurstück" sind zentrale Begriffe im deutschen Katasterwesen und beziehen sich auf die räumliche Gliederung von Grundstücken. Eine Gemarkung ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, das mehrere Flurstücke umfasst und in der Regel eine eigene Flurverwaltung hat. Die Flur wiederum bezeichnet das gesamte landwirtschaftliche oder unbebaute Gebiet einer Gemarkung, während ein Flurstück die kleinste Einheit innerhalb einer Flur ist, die durch eine eigene Flurstücksnummer im Kataster verzeichnet ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Gemarkung, in der sich unser Grundstück befindet, ist historisch gewachsen und umfasst viele Flurstücke.
  • Jedes Flurstück ist im Kataster eingetragen und hat eine eigene Flurstücksnummer, die für die Identifizierung wichtig ist.
  • In der Flur findet man oft landwirtschaftlich genutzte Flächen, die zur Gemeindeverwaltung gehören.
  • Bei der Vermessung eines Flurstücks muss darauf geachtet werden, die exakten Grenzen einzuhalten, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.