Gemeinsames sorgerecht das

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Definition

Das gemeinsame Sorgerecht bezeichnet die rechtliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis beider Elternteile über das Wohl und die Erziehung eines Kindes. Es bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt in wesentlichen Angelegenheiten, wie Gesundheit, Bildung und Wohnort des Kindes, mitwirken und diese gemeinsam treffen müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Trennung haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder beantragt.
  • Es ist wichtig, alle Entscheidungen im Interesse des Kindes im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts zu treffen.
  • Bei Zugehörigkeit der Eltern zu unterschiedlichen Haushalten bleibt das gemeinsame Sorgerecht dennoch für das Wohl des Kindes erhalten.
  • Streitigkeiten über das gemeinsame Sorgerecht können zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.