Genossenschaftsanteile

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Definition

Genossenschaftsanteile sind Anteile an einer Genossenschaft, die es den Mitgliedern ermöglichen, an den wirtschaftlichen Erfolgen und Entscheidungen der Genossenschaft teilzuhaben. Diese Anteile berechtigen die Inhaber zur Mitbestimmung in der Genossenschaft, häufig in Form von Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen, sowie zur Teilnahme an Gewinnausschüttungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden, muss man Genossenschaftsanteile erwerben.
  • Die Höhe der Genossenschaftsanteile kann variieren, je nach den finanziellen Zielen der Genossenschaft.
  • Durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen erhält man nicht nur Stimmrechte, sondern auch einen Anspruch auf einen Teil der Gewinne.
  • Bei der Gründung einer genossenschaftlichen Unternehmung ist die Ermittlung der notwendigen Genossenschaftsanteile entscheidend für die Finanzierung.